paloMare - SEGELN IM MITTELMEER
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Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Mitseglervereinbarung

1. Buchung und Vertragsabschluss

Nach schriftlichem oder mündlich an paloMare vermitteltem Buchungswunsch erhält der Mitsegler eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag wird mit Eingang der Anzahlung wirksam. Mit der geleisteten Anzahlung erklärt sich der Mitsegler mit allen Vertragsbedingungen sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Teilnahmebedingungen für Segeltörns

Aus sicherheitstechnischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. Durch seine Unterschrift erkennt der Mitsegler an, dass er Crewmitglied ist und an einem Hochseetörn teilnimmt, bei welchem im Sinne einer guten Seemannschaft die aktive Mithilfe des Mitseglers an Bord notwendig ist und daher auch erwartet wird. Weiterhin erkennt der Mitsegler an, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen von paloMare ein Segeltörn immer ein gewisses Restrisiko birgt.

3. Zahlungsbedingungen

Mit Zustandekommen des Kojenchartervertrags ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Charterpreises auf das Konto von paloMare bzw. der Agentur zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen (28 Tage) vor Törnbeginn fällig.

4. Rücktritt, Umbuchung

Der Mitsegler kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bis 6 Monate vor Törnbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Danach beträgt der Anspruch auf Rücktrittsgebüren:
bis zum 60. Tag vor Törnbeginn 20 % des gesamten Kojencharterpreises
bis zum 28. Tag vor Törnbeginn 50 % des gesamten Kojencharterpreises
bis zum 21. Tag vor Törnbeginn 75 % des gesamten Kojencharterpreises
bis zum 14. Tag vor Törnbeginn 100 % des gesamten Kojencharterpreises

Der Mitsegler hat die Möglichkeit seinen Kojenchartervertrag an einen Dritten abzutreten, jedoch ist paloMare nicht verpflichtet diese Abtretung zu akzeptieren sollte der Dritte die Teilnahmebedingungen (Punkt 2) nicht erfüllen. Wünscht der Mitsegler, nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Segelreviers oder des Törntermins vorzunehmen, wird dem Wunsch nach bester Möglichkeit nachgegangen, es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch.

5. Rücktritt durch paloMare

paloMare behält sich das Recht vor, vor Beginn eines Segeltörns vom Kojenchartervertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von besonderen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, unmöglich oder gefährdet wird. Derartige Umstände sind höhere Gewalt oder ungenügende Verfügbarkeit des betreffenden Schiffes aus Gründen die paloMare nicht zu vertreten hat. Bei Rücktritt seitens von paloMare aus einem der genannten Gründe erhält der Mitsegler geleistete Zahlungen sowie entstandene Stornogebühren für An- und Abreise zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber paloMare, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Verletzt oder gefährdet ein Mitsegler durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der übrigen Mitsegler oder wird den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachgekommen, so kann der Mitsegler nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Verlauf des Törns ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche.

6. Umfang der Leistungen

paloMare bietet Kojen auf Sportyachten für Hochseetörns mit Skipper an. paloMare ist verpflichtet, zu den im Kojenchartervertrag angegebenen Zeiten die Yacht (mit Skipper) in ordnungsgemäßem Zustand bereit zu stellen. Für den Fall, dass die gebuchte Yacht nicht in ordnungsgemäßem Zustand (z.B. technischer Defekt) zur Verfügung steht, ist paloMare verpflichtet eine andere Yacht als Ersatz zur Verfügung zu stellen.

Ein Segeltörn ist von Wind und Wetter abhängig. Verzögerungen, Routenänderungen oder eventuell auftretende Defekte während eines Törns sind trotz größtmöglicher Sorgfalt manchmal nicht zu vermeiden und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gegenüber paloMare. Bei einer Törndauer von 1 Woche ist dem Mitsegler eine Wartezeit von 24 Stunden zuzumuten. Bei einer Törndauer von 2 Wochen gelten 48 Stunden, und bei Törndauer von mehr als 2 Wochen 72 Stunden Wartezeit als zumutbar. Der erste und der letzte Tag eines Segeltörns sind An- bzw. Abreisetage und gelten im Regelfall nicht als Segeltage. Die An- und Abreise zum Segeltörn ist Sache des Mitseglers und liegt außerhalb der Leistung und des Verantwortungsbereichs von paloMare. Jedoch bietet paloMare den Mitseglern Unterstützung bei der Suche und Buchung von An- und Abreise als Serviceleistung an. In den durch paloMare erbrachten Leistungen sind Kosten für Verpflegung, Hafenliegegebühren, Endreinigung und Kosten für Treibstoff nicht enthalten. Derartige Kosten werden über eine Bordkasse finanziert, in die alle Mitsegler gleichermaßen einzahlen. Der Skipper wird traditionsgemäß durch die Bordkasse freigehalten und zahlt nicht mit ein.

7. Haftung und Versicherung

paloMare haftet für alle Schäden, die dem Mitsegler durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, jedoch höchstens mit dem dreifachen des Törnpreises, paloMare haftet nicht für veränderte Reiserouten, Abweichungen von der angegebenen voraussichtlichen Meilenzahl und ungeplante Liegezeiten, die durch Reparaturen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere auch durch Witterungsbedingungen und höhere Gewalt, entstehen können. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

8. Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

Der Mitsegler ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der Gesetze der bereisten Länder selbst verantwortlich.

9. Datenverwaltung und Urheberrechte

Mit der Buchungsanfrage erklärt sich der Mitsegler damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf den Datenträgern von paloMare gespeichert werden. Des Weiteren erklärt sich der Mitsegler einverstanden, dass das Bild-, Film- und Tonmaterial, welches er während des Segeltörns oder nach dem Segeltörn an paloMare aushändigt, von zu Werbezwecken eingesetzt werden kann.

10. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Kojenchartervertrages ungültig werden, so gelten doch die übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die gültig sind und den bisher ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Sämtliche Daten entsprechen dem Datum der Drucklegung. Eventuelle Änderungen bleiben paloMare vorbehalten. Gerichtsstand ist Münster.



Gerne gestalten wir den Törn nach Euren Bedürfnissen auch zu individuellen Terminen!
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